Garantie
Zulassung des Fahrzeugs im Ausland
▼ Zulassung des Fahrzeugs im Ausland
Bei einer Registrierung im Ausland können Probleme auftreten, wenn das Fahrzeug die örtlichen Vorschriften bezüglich Abgasemissionen und Sicherheit nicht erfüllt. In einem solchen Fall können zusätzliche Kosten entstehen, für die der Fahrzeughalter aufkommen muss, wenn das Fahrzeug den geltenden Vorschriften angepasst werden muss.
Außerdem sollten Sie sich über die folgenden Punkte im Klaren sein: Eine ordnungsgemäße Fahrzeugwartung kann in einem anderen Land nicht verfügbar sein.
Ersatzteile, Reparaturverfahren und notwendige Spezialwerkzeuge könnten nicht erhältlich sein.
In dem Land, in dem Sie das Fahrzeug zulassen möchten, gibt es vielleicht keinem autorisierten Mazda-Vertragshändler/ Servicepartner.
Die Mazda-Garantie ist nur in bestimmten Ländern gültig.
Nicht-Originalteile und Zubehör
▼ Nicht-Originalteile und Zubehör
Beachten Sie bitte, dass durch technische Änderungen des originalen Fahrzeugzustands die Sicherheit beeinträchtigt werden kann. Solche technischen Änderungen schließen nicht nur die Verwendung ungeeigneter Teile, sondern auch Zubehör, Anbauteile und Zusatzteile, einschließlich der Felgen und Reifen ein.
Original-Mazda-Teile und -Zubehör sind speziell für Ihr Fahrzeug entwickelt.
Andere Teile bzw. anderes Zubehör als oben erwähnt, sind von Mazda nicht zugelassen, falls keine ausdrückliche Zulassung von Mazda vorliegt.
Deshalb kann die Eignung solcher Produkte nicht bescheinigt werden.
Mazda übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die durch die Verwendung solcher Produkte entstanden sind.
Mazda übernimmt keinerlei Haftung, wenn als Folge des Einbaus von Nicht-Originalteilen und Zubehör Verletzungen verursacht werden, Systemstörungen auftreten oder anderweitige Kosten entstehen.
Mobiltelefon
Warnung für Mobiltelefone
▼ Warnung für Mobiltelefone
WARNUNG
Bitte beachten Sie die gesetzlichen Vorschriften zur Verwendung von Telekommunikationssystemen in Kraftfahrzeugen: Die Bedienung von Geräten, wie Mobiltelefonen, Computern, tragbaren Radios, Navigationssystemen und anderer Geräte während der Fahrt ist gefährlich. Beim Wählen einer Nummer hat der Fahrer seine Hände nicht frei und wird abgelenkt. Eine Ablenkung der Aufmerksamkeit des Fahrers kann zu einem Unfall führen.
Falls kein Mitfahrer in der Lage ist, die Geräte zu bedienen, müssen Sie an einer sicheren Stelle anhalten. Falls Sie trotzdem ein Mobiltelefon verwenden müssen, sollten Sie eine Freisprecheinrichtung verwenden, um wenigstens die Hände für das Fahren freizuhalten. Verwenden Sie niemals ein Mobiltelefon oder ein anderes elektrisches Gerät während der Fahrt, konzentrieren Sie sich immer auf das Fahren.
Elektromagnetische Kompatibilität
Elektromagnetische Kompatibilität
▼ Elektromagnetische Kompatibilität
Das Fahrzeug wurde geprüft und erfüllt die Anforderungen der UN-R*1-Regelung Nr. 10 bezüglich der elektromagnetischen Kompatibilität.
HF-Transmitter, wie z.B. Mobiltelefone, Amateurradios usw. dürfen nur in das Fahrzeug eingebaut werden, wenn sie den nachstehenden Bedingungen genügen.
*1 UN-R steht für United Nations Regulation (Bestimmung der Vereinten Nationen).
Der Fahrzeughalter ist dafür verantwortlich, dass die eingebauten Geräte den örtlichen Vorschriften entsprechen. Die Geräte sollten von einem qualifizierten Fachmann eingebaut werden.
VORSICHT
Antennenpositionen:
*1 Nur für Bluetooth
HINWEIS Nach der Installation eines HF-Transmitters muss die Beeinflussung auf alle anderen elektrischen Einrichtungen des Fahrzeugs in der Bereitschaft und im Sendebetrieb überprüft werden.
Prüfung aller elektrischen Einrichtungen:
Sammeln und Entsorgung von alten Ausrüstungen bzw. alten Batterien
Informationen zum Sammeln und Entsorgen von alten Ausrüstungen und Batterien
▼ Informationen zum Sammeln und Entsorgen von alten Ausrüstungen und Batterien
Zum Entsorgen einer Batterie wird auf die folgenden Informationen verwiesen.
▼ Informationen zur Entsorgung in der Europäischen Union
Die Symbole mit dem durchkreuzten Kehrrichtbehälter auf Produkten, der Verpackung oder auf der beiliegenden Dokumentation bedeuten, dass elektronische Geräte und Batterien nicht im Haushaltmüll entsorgt werden dürfen. Bringen Sie alte Geräte und Batterien für eine fachgerechte Entsorgung, Wiederaufbereitung oder Wiederverwendung zu einer entsprechenden Sammelstelle, entsprechend den geltenden Gesetzen und der Richtlinien 2006/66/EG.
Durch eine richtige Entsorgung von Geräten und Batterien helfen Sie mit Rohstoffe zu sparen und potentielle Gesundheitsgefahren und Umweltschädigung zu vermeiden, die bei falscher Entsorgung auftreten können.
Wenden Sie sich für weitere Informationen zum Sammeln und Wiederverwenden alter Geräte und Batterien an die örtlichen Instanzen, den Abfallentsorgungsdienst oder an das Geschäft, in dem Sie die Geräte gekauft haben.
HINWEIS
Die unteren zwei Buchstaben können zusammen mit dem durchkreuzten Kehrrichtbehältersymbol verwendet werden. In diesem Fall werden die Anforderungen der Richtlinie für die betreffende Chemikalie erfüllt.
"Pb" und "Cd" sind die chemischen Zeichen für Blei und Kadmium.
▼ Informationen zur Entsorgung in anderen Ländern außerhalb der Europäischen Union
Die oben stehenden Symbole gelten nur für die Europäische Union.
Wenden Sie sich zum Entsorgen alter Geräte und Batterien an die örtlichen Instanzen, den Abfallentsorgungsdienst oder an das Geschäft, in dem Sie die Geräte gekauft haben.